
Seit kurzem wird für den Aufstieg eine luftrechtliche Genehmigung benötigt. Diese können Sie formlos bei der Deutschen Flugsicherung (Email an JLIB_HTML_CLOAKING ) beantragen. Benötigt werden Kontaktdaten des Antragsteller, Adresse des Startortes, Datum, Uhrzeit und die Anzahl der Fluglaternen. Die Vorlaufzeit beträgt 1-2 Wochen. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten die Antragsteller eine Stellungnahme der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Die Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf Aspekte der Sicherheit des Luftverkehrs, für welche die Flugsicherung gem. § 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verantwortlich ist. Für die Einhaltung sonstiger maßgeblicher Vorgaben, insbesondere brandschutzrechtlicher Vorschriften bzw. solcher zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung am Boden, bzw. evtl. Auswirkungen hierauf durch den Einsatz der Fluglaternen ist der Antragsteller selbst verantwortlich.
Zusätzlich ist ein Antrag bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt zu stellen sowie die nächstgelegene Polizeidienststelle über das Vorhaben zu informieren. ACHTUNG: Dies betrifft alle derartigen Heißluftballons/Fluglaternen eines jeden Herstellers! Diese Genehmigung wird in fast allen Fällen nicht erteilt, weshalb kaum noch Himmelslaternen aufsteigen dürfen!!!
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Überall, jedoch sind einige Sicherheitshinweise zu beachten! Niemals dürfen die Ballons in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie z.B. Tankstellen und Hochspannungsmasten oder in unmittelbarer Nähe von Gebäuden gestartet werden (Brandgefahr). Wir bitten zu beachten, dass an gewissen Orten sowie in der Nähe zu Flugplätzen (im Umkreis von 1.5km, sowie 20km bei regionalen bzw. 50km bei internationalen Flughäfen) das Starten verboten ist. Informationen hierüber erhalten Sie bei der Deutschen Flugsicherung unter www.dfs.de.
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Nein, bei Regenwetter oder sehr hoher Luftfeuchtigkeit ist leider kein Aufstieg möglich. Die Flammeas sollten auch trocken gelagert werden. Außerdem sollten Sie beachten, dass eine Start nur bis zu einer Windstärke von max. 2 Beaufort erlaubt ist, also nur bei Windstille bzw. leichtem Wind. Bei stärkeren Windstärken können die Mini Heißluftballons abgetrieben werden und dadurch Schäden, wie z.B. Brände, verursachen. Auch bei leichtem Wind sollten Sie die Windrichtung bestimmen und den Start nur durchführen, wenn keine Hindernisse in der Flugbahn ersichtlich sind.
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Ja, natürlich? Am besten beschriften Sie die Ballons mit einem Filtzstift und achten Sie auf eine ebene Unterlage. Die Ballonwand darf dabei nicht beschädigt werden.
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Entfalten Sie das Papier soweit wie möglich und zünden Sie anschließend den Brennkörper an. Ideal sind hierzu 2 Personen: Ein hält das aufgefaltete Papier und die zweite Person zündet an.
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Während der Brenndauer von ca. 10-15 Minuten werden Flughöhen von bis zu 500m erreicht (je nach Thermik).
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Sobald der Brennkörper erloschen ist, sinkt der Ballon langsam zu Boden und kann im Restmüll entsorgt werden. Der Heißluftballon kann nur einmal verwendet werden. Es gelten die definierten Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen auf der Gebrauchsanweisung, die Sie in jeder Packung finden.
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Alle Angaben ohne Gewähr!