Sie haben Fragen zum Hochzeitsfeuerwerk bestellen…
Jede Person über 18 Jahre kann Kategorie-2-Feuerwerk im Onlineshp bestellen.Nachfolgend erhalten Sie einige Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Ihre Frage zu diesem Thema nicht aufgeführt ist, so nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns auf.
- Wer kann Feuerwerkskörper über unseren Onlineshop kaufen?
- Wie kann ich im Onlineshop Hochzeitsfeuerwerk bestellen?
- Was ist eine Feuerwerk-Genehmigung und woher bekomme ich diese?
- Wie funktioniert das mit dem Altersnachweis?
- Gibt es auch Feuerwerk für meine Hochzeit für das ich keine Genehmigung benötige?
- Wie erfolgt der Versand meiner Feuerwerkskörper-Bestellung?
- Liefern Sie auch nach Österreich oder in andere Länder?
Wer kann Artikel über unseren Onlineshop bestellen?
Generell teilen sich die Feuerwerkskörper in die folgenden Klassen ein:
Kategorie I: Jugendfeuerwerk, kann das ganze Jahr über frei erworben werden, Abgabeempfehlung ab 12 Jahren.
Kategorie II: Silvesterfeuerwerk, die Abgabe erfolgt nur an Personen über 18 Jahre.
Kategorie T1: Bühnenfeuerwerk, diese Artikel dürfen das ganze Jahr über bei bestimmungsgemäßen Gebrauch von volljährigen Personen verwendet werden. Vor der Auslieferung müssen Sie uns eine Verwendungszweckbestätigung über die geplante Bestimmung der Bühnenfeuerwerkskörper zusenden, welches Sie im Shop erhalten.
Die jeweilige Klasseneinteilung eines Produktes entnehmen Sie bitte der Artikelbeschreibung im Feuerwerkskörper-Onlineshop, in desm Sie ganzjährig Feuerwerk kaufen können.
Zur Überprüfung des Alters müssen wir einen Altersnachweis von Ihnen fordern. (sehen Sie hierzu weiter unten)
Wie kann ich mein Hochzeitsfeuerwerk in Ihren Onlineshop bestellen?
Eine Bestellung über den Online-Shop läuft im Prinzip genau wie bei anderen Onlineshops ab. Jedoch gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten:
Feuerwerkskörper für Ihr Hochzeitsfeuerwerk bestellen:
Wenn Sie Feuerwerkskörper aller Klassen für ein Feuerwerk unterhalb des Jahres bestellen möchten, so finden Sie eine riesige Auswahl an Feuerwerkskörper im Shop. Hierfür benötigen Sie allerdings eine sogenannte Freistellung vom Verwendungsverbot für Feuerwerkskörper unter dem Jahr, also eine Genehmigung für Ihr Feuerwerk zur Hochzeit. Wie Sie diese erhalten erfahren Sie unter Genehmigung.
Bestellablauf: Wählen Sie im Onlineshop für Feuerwerk Ihre Feuerwerkskörper aus und folgen Sie dem Bestellassistenten.
Weiterer Ablauf: Sie erhalten sofort eine Bestätigung der Bestellung an Ihre eingegebene Email-Adresse. Bei Silvesterfeuerwerkskörpern, deren Abgabe erst ab 18 Jahren erlaubt ist, ist eine Überprüfung des Alters notwendig. Hierzu senden Sie uns bitte nach erfolgter Bestellung einen Altersnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises) zu. Bei einer Lieferung unterhalb des Jahres übermitteln Sie uns bitte zusätzlich eine Kopie Ihrer Feuerwerk Genehmigung.
Was ist eine Feuerwerk-Genehmigung und woher bekomme ich diese?
Normalerweise ist eine Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) nur am 31.12. jeden Jahres erlaubt. Wünschen Sie ein Feuerwerk unterhalb des Jahres selbst abzubrennen, so benötigen Sie hierzu eine Ausnahmegenehmigung vom Verwendungsverbot. Diese können Sie mit unserem Formular ganz einfach bei Ihrer zuständigen Behörde (meist Gemeinde/Ordnungsamt) beantragen. Eine Kopie der Genehmigung senden Sie uns nach Erteilung per Fax, Post oder Email zusammen mit einem Altersnachweis zu, sofern uns dieser noch nicht vorliegt.
Wie funktioniert das mit dem Altersnachweis?
Eine Abgabe von Feuerwerkskörpern der Klasse T1 und II (Silvesterfeuerwerk) ist nur an Personen über 18 Jahren erlaubt. Daher sind wir gezwungen von jedem Neukunden eine Überprüfung des Alters vorzunehmen. Hierzu bitten wir Sie, uns eine Kopie Ihres Personalausweises (oder Führerschein, Geburtsurkunde, etc.) per Fax (09548/981304), per Post oder per Email zuzusenden. Achten Sie bitte bei einer Kopie per Fax oder Post auf eine möglichst helle Vorlage, da man sonst leider nichts erkennen kann.
Kunden, die uns bereits einen Altersnachweis geschickt habe, müssen diesen natürlich nicht nochmals vorlegen.
Gibt es auch Feuerwerkskörper für mein Hochzeitsfeuerwerk für die ich keine Genehmigung benötige?
Ja, die gibt es. Allerdings ist hier die Auswahl sehr eingeschränkt. Zum einen gibt es hier eine tolle Variante, nämlich die Feuerschrift, zum anderen können Sie Bühnenfeuerwerk verwenden. Bühnenfeuerwerk sind Feuerwerkskörper der Klasse T1 und dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Die Gegenstände dürfen aber nur im gewerblichen Bereich bzw. für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden, die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu beachten! Wir bitten Sie daher bei einer Bestellung von Artikeln der Klasse T1 die Nutzungsbestätigung auszufüllen, ohne diese ist eine Auslieferung leider nicht möglich.
Hierzu ein Auszug aus der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, § 23 1.SprengV:
Pyrotechnische Gegenstände dürfen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie bei Film- und Fernsehproduktionen nur dann verwendet werden, wenn sie vorher gemäß der vorgesehenen Verwendung erprobt worden sind. Die Erprobung bedarf der Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle. Die Verwendung bei der Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern bedarf der Genehmigung der für öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stelle und ist zwei Wochen vorher anzuzeigen.
Wie erfolgt der Versand meiner Feuerwerkskörper für das Feuerwerk zur Hochzeit?
Die Anlieferung erfolgt entweder durch Spedition oder Kurierdienst. Da es sich meist um Gefahrgut der Klasse 1.4G handelt und für den Versand aufgrund des ADR-Rechts umfangreiche Sondervorschriften gelten, können die Feuerwerkskörper nicht mit einem Paketdienst versendet werden, da diese den Transport schlicht und einfach nicht übernehmen. Deshalb sind auch die Versandkosten geringfügig höher als bei einem normalen Versand von z.B. einem Drucker oder Handy etc.
Der Versand erfolgt in der Regel innerhalb von 2-4 Werktagen, sobald uns die Genehmigung, der Altersnachweis und der Zahlungseingang vorliegen.
Liefern Sie auch nach Österreich oder in andere Länder?
Wir liefern auch nach Österreich. Leider machen es schwierige Transportbestimmungen und Aus- und Einfuhrregelungen für Feuerwerkskörper uns nicht möglich Feuerwerkskörper in andere Länder außer Deutschland und Österreich zu liefern. Als Alternative können wir unseren Kunden aber empfehlen an eine deutsche Adresse (z.B. Bekannte oder Verwandte) liefern zu lassen und Silvester in Deutschland zu feiern. Planen Sie eine Verbringung in Ihr Land, so setzen Sie sich dafür jedoch vorher mit den gesetzlichen Bestimmungen auseinander, ob dies erlaubt ist.
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